Informationen für gesetzlich Versicherte Patienten
Rezeptgebühr (Eigenanteil)
Im Auftrag der Krankenkasse müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
10€ pro Verordnung
+10% des gesamten Behandlungspreises
Wir bitten Sie, diese Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.